Gemeindepflegestiftung St. Pauli-Matthäus
Tradition seit über 100 Jahren
Im Jahr 1900 wurde in der damaligen Kirchengemeinde St. Pauli eine Stiftung mit dem Namen "Gemeindepflege zu St. Pauli" gegründet. Am 13. Juni 1900 sind dieser Stiftung durch Erlass des Herzoglich Braunschweigisch-Lüneburgischen Staatsministeriums die Rechte einer milden Stiftung verliehen worden.
Nach der Gründung der St. Matthäus-Gemeinde im Jahr 1967 ist die Bezeichnung der Stiftung in "Gemeindepflege St. Pauli-Matthäus" umgewandelt worden. Diese Bezeichnung ist auch nach der Fusion der beiden Kirchengemeinden gültig geblieben. Bis heute leistet diese kirchliche Stiftung ihren Beitrag zum Gemeindeleben in der Kirchengemeinde St. Pauli-Matthäus.
Unterstützen und Helfen
Von Anfang an hatte die Gemeindepflegestiftung die Aufgabe, die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben im kirchlichen Leben finanziell zu unterstützen oder überhaupt erst zu ermöglichen. Gehörte früher die Finanzierung der Gemeindeschwestern und der Kindergartenbetrieb dazu, so trägt die Stiftung heute vor allem die Kirchliche Nachbarschaftshilfe "Hand in Hand". Freiwillige Helferinnen und Helfer werden professionell vermittelt und auf ihren Einsatz in den Haushalten vorbereitet.
Diese Hilfe im Haushaltsbereich jenseits pflegerischer Tätigkeiten leistet einen entscheidenden Beitrag, Menschen das Wohnen zu Hause möglichst lange zu bewahren.
Durch die Satzung der Gemeindepflegestiftung ist der Zweck der Stiftung schwerpunktmäßig festgelegt auf die "Unterstützung kirchlicher Arbeit (z.B. Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit sowie Kirchenmusik)" sowie die "Förderung der diakonischen Arbeit" (§2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).
Nachhaltige Förderung
Die Gemeindepflegestiftung erzielt ihre Erträge aus dem Stiftungsvermögen, das aus Immobilienbesitz sowie Kapitalvermögen besteht. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Erträge sind zeitnah zu verwenden und dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Um weiterhin die Leistungsfähigkeit der Stiftung zu sichern, möchten wir das Stiftungskapital aufstocken. Ihre Beiträge helfen damit, auch für die nächsten Jahrzehnte die Arbeit der Gemeindepflegestiftung zu sichern.
Entsprechende Zustiftungen sind steuerlich absetzbar. Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt.
Ihre Spende
Bank | Braunschweigische Landessparkasse |
IBAN | DE33 2505 0000 0000 5141 82 |
Verwendung | Kapitalaufstockung |