Bestattung – Verstorbene in Würde und mit Hoffnung aus unserer Mitte verabschieden
Nicht erst an den Gräbern der Verstorbenen bezeugt die christliche Gemeinde die Auferstehung Jesu Christi von den Toten und die darin begründete Hoffnung auf die Macht der göttlichen Liebe auch über den Tod hinaus.
Diese Grundlage aller christlichen Verkündigung will schon vor dem Tod Menschen stärken und trösten, ermutigen und begleiten. Darum wenden Sie sich bitte nicht erst dann an Ihre Gemeinde oder Ihr Pfarramt, wenn ein Mensch gestorben ist, der Ihnen nahestand. Pfarrer und Gemeinde begleiten und unterstützen Kranke, Sterbende und die, die sie pflegen, gern mit seelsorglichen Gesprächen und Gebeten, mit Beichte, Salbung oder Abendmahl. Darin kommt eine Hoffnung und Gewissheit zum Tragen, die wir Menschen nicht aus uns selber schöpfen und uns nicht selber sagen können.
Mit der Begleitung am Lebensende erweist die christliche Gemeinde ihren Gliedern einen wesentlichen Dienst und stärkt die Trauernden in dem Vertrauen, dass uns nichts von Gottes Liebe in Jesus Christus trennen kann, auch nicht der Tod.
Dieser Dienst beginnt und endet nicht am Grab. Gern können Sie uns Pfarrer auch zu einer Aussegnung am Sterbeort des Gestorbenen rufen - noch bevor der Bestatter den Leichnam abholt. Auch Angehörige in der Nähe, Freunde und Nachbarn können daran teilnehmen, um mit dem ersten Schmerz nicht ganz allein zu sein. Dieses Recht schützt das Gesetz ausdrücklich mit einem Zeitraum von 48 Stunden. Bitte rufen Sie uns Pfarrer einfach zeitig und direkt an. Das gilt für den Abschied in der eigenen Wohnung ebenso, wie im Krankenhaus oder im Pflegeheim.
Für die kirchliche Bestattung eines Kirchenmitglieds ist grundsätzlich das Pfarramt des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen zuständig. Ein verstorbenes Kirchenmitglied hat das Christenrecht auf eine kirchliche Bestattung, das ihm niemand vorenthalten darf, wenn es die oder der Verstorbene selbst nicht zu Lebzeiten ausdrücklich anders bestimmt hat. Der zuständige Pfarrer wird mit den Angehörigen nach der Aussegnung einen Termin für das Trauergespräch vereinbaren. Da ist Gelegenheit für weitere seelsorgliche Begleitung. Und es ist Zeit, den Abschiedsgottesdienst vorzubereiten. Dabei wird auch die Auswahl von Musik, Liedern und Bibelworten, sowie weiterer Texte oder Beiträge besprochen.
Wer unserer Kirche nicht angehört hat, hat keinen Anspruch auf eine kirchliche Bestattung. Der ausdrückliche Wille eines Verstorbenen ist zu respektieren. Die Begleitung der Angehörigen mit Gottesdienst und Gebet ist in besonderen seelsorglichen Situationen möglich.
Der Abschieds- oder Trauergottesdienst kann in der Kapelle des Hauptfriedhofs, in unserer St. Pauli Kirche, im Krematorium oder im Abschiedsraum des Bestatters stattfinden. Termin und den Ort koordiniert auf Wunsch der Hinterbliebenen in der Regel der Bestatter mit dem zuständigen Pfarrer und dem Friedhof. Angehörige und Freunde können in Absprache mit dem Pfarrer an dem Abschiedsgottesdienst mitwirken. Am Tag des Trauergottesdienstes ist um 9 Uhr das Totengeläut, um der Gemeinde Gelegenheit zum Gedenken und zur Fürbitte zu geben.
Im Sonntagsgottesdienst nach der Bestattung hält die Gemeinde Fürbitte für Verstorbene und Angehörige. Auf Wunsch der Hinterbliebenen kann dafür auch ein anderer Termin verabredet werden.
In Absprache zwischen den Angehörigen und dem Pfarrer kann ggf. eine weitergehende seelsorgliche Trauerbegleitung verabredet oder vermittelt werden.
Am Ewigkeitssonntag (letzter Sonntag im Kirchenjahr) laden wir die Hinterbliebenen zum Gemeindegottesdienst ein und gedenken namentlich der Verstorbenen des ganzen Kirchenjahres.
