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Wissenswertes

(aktualisiert am 10.11.2023)

Informatives über die Kindertagesstätte

Wir sind eine evangelische Einrichtung in der Trägerschaft des Propsteiverbandes Braunschweiger Land. Es gibt drei Kindergartengruppen mit jeweils 25 Plätzen und eine Krippengruppe mit 14 Plätzen.

Das Mittagessen wird täglich frisch gekocht, so dass es die Möglichkeit gibt, dass bestätigte Allergien und Essensbesonderheiten berücksichtigt werden können. Eine möglich Umsetzung wird bei Aufnahme individuell geklärt.

Öffnungszeiten der Kita

Unsere Kindertagesstätte ist von montags bis freitags geöffnet. Es gibt jedes Jahr feste Schließzeiten, die sich folgendermaßen aufteilen:

  • während der Sommerferien für die Dauer von drei Wochen
  • an den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr
  • am letztmöglichen Arbeitstag vor der Weihnachtsschließzeit sowie am ersten möglichen Arbeitstag im neuen Jahr
  • für bis zu neun Tage im Jahr für sonstige Zwecke (z.B. Aus- und Fortbildung, Brückentage, Betriebsausflug usw.)

Tägliche Öffnungszeiten sind:

Krippe Kernbetreuungszeit: 8:00-16:00 Uhr
Kindergarten Kernbetreuungszeiten:

Gruppenübergreifender Frühdienst:
Spätdienst:
8:00-16:00 Uhr (zwei Gruppen)
8:00-15:00 Uhr (eine Gruppe)
7:30-8:00 Uhr
16:00-16:30 Uhr (eine Gruppe)

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung ist zunächst, dass Sie mit Ihrem Kind in Braunschweig wohnen.

Im Kindergarten muss Ihr Kind mindestens drei Jahr alt sein, in der Krippe 12 Monate. Geschwisterkinder haben Vorrang. Kinder, die unsere Krippe besucht haben werden, wenn möglich, vom Kindergarten übernommen. Wir achten auf eine altersgemischte Zusammensetzung der einzelnen Gruppen. Sozialpädagogische Aspekte können eine Rolle spielen.

An den Besichtigungsterminen, die die Kita für interessierte Eltern/Sorgeberechtigte anbietet, werden die Aufnahmekriterien und der Ablauf der Platzvergabe ausführlich erläutert.

Was müssen Sie für einen Kita-Platz bezahlen?

Der Krippenbeitrag berechnet sich nach der von Ihnen gebuchten Stundenanzahl und nach dem Einkommen der Eltern/Sorgeberechtigten bzw. Lebenspartner. Die Berechnung erfolgt nach festgelegten Sätzen durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig.

Darüber hinaus wird noch ein Verpflegungsentgelt in Höhe von 85,00€ (Stand Nov. 2023) erhoben. Alle Kosten im Rahmen der Verpflegung in der Kita müssen zu 100% durch das Verpflegungsgeld abgedeckt werden. Dafür bekommen wir keinen Zuschuss.

Für Portfolio, Nikolaus und Ostern sowie Sonnencreme werden jährlich 10,00€ bis 18,00€ zusätzlich von den Eltern/Sorgeberechtigten bezahlt.