Voraussetzungen
Die kirchliche Bestattung setzt in der Regel voraus, dass der Verstorbene bei seinem Tod Mitglied einer evangelischen Kirche war. Auf Wunsch der Eltern werden auch Kinder kirchlich bestattet, die vor einer Taufe verstorben sind. Dasselbe gilt für tot-, fehl- oder ungeborene Kinder.
Keinem verstorbenen Kirchenmitglied darf auf Grund seiner Todesumstände eine kirchliche Bestattung verwehrt werden. Gehörte der Verstorbene einer anderen christlichen Kirche an, so kann er in Ausnahmefällen von einem Pfarrer der Landeskirche bestattet werden. Zuvor soll mit dem zuständigen Pfarrer der anderen Kirche Kontakt aufgenommen werden.
Niemand darf gegen seinen zu Lebzeiten geäußerten Willen kirchlich bestattet werden. Die kirchliche Bestattung von Verstorbenen, die keiner christlichen Kirche angehörten, kann darum nur in begründeten Ausnahmefällen geschehen. Die Entscheidung über Ausnahmefälle trifft der Pfarrer.